Rechtsanwalt Volker Hackenberg

 

Fortbildungsveranstaltungen

An dieser Stelle darf ich noch kurz darauf hinweisen, dass ich aufgrund der Fachanwaltstitel verpflichtet bin mindestens 15 Stunden Fortbildungen zu absolvieren pro Fachanwaltstitel. Dieses macht schon allein 45 Fortbildungsstunden für ein Kalenderjahr aus. Da es jedoch sicherlich nicht ausreichend ist nur in den einzelnen Fachanwaltsbereichen die Fortbildungen durchzuführen, werden von mir jährlich noch weitere Fortbildungsveranstaltungen besucht, um auch in anderen für mich wichtigen Rechtsgebieten die notwendigen neuesten Entscheidungen zu kennen.

Aus den oben dargestellten Gründen sind daher von mir bereits für das Jahr 2021 insgesamt 14 Fortbildungsveranstaltungen gebucht worden, um hier auch wieder für Sie alle relevanten Fragestellungen kurzfristig zu beantworten. Bitte bedenken Sie jedoch auch, dass ich nicht in der Lage bin alle Fragen sofort zu beantworten. Teilweise benötige ich natürlich auch eine Überlegungszeit, damit ich Sie hier rechtlich umfassend beraten kann.

Diese Fortbildungsveranstaltungen, die von verschiedenen Anbietern angeboten werden, orientieren sich für mich an der Praxis, so dass neben den eigentlichen Pflichtfortbildungen auch noch eine Vielzahl von anderen praxisrelevanten Veranstaltungen besucht werden, dieses gilt insbesondere für das Sozialrecht, da eine Vielzahl der Mandate sich auch auf den Leistungsbezug nach SGB - II beziehen.

Neben diesen Fortbildungsveranstaltungen ist es natürlich selbstverständlich, dass hier auch entsprechende Fachzeitschriften vorgehalten und ausgewertet werden. Daneben ist es für mich auch möglich, sich hier jeweils in Online Datendiensten einzuloggen, um hier auf die relevanten Entscheidungen zuzugreifen.

Damit ist auch gewährleistet, dass hier eine kontinuierliche Fortbildung stattfindet und ich jeweils alle Änderungen in den Fachgebieten zeitnah in die Beratung mit einfließen lassen kann.