Rechtsanwalt Volker Hackenberg

 

Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Im Rahmen meiner Ausbildung zum Fachanwalt für Insolvenzrecht hatte ich bereits eine Vielzahl von Berührungspunkten mit dem Steuerrecht. Das Steuerrecht ist im Rahmen der Bearbeitung von Insolvenzfällen wichtig, um hier auch entsprechende sachgerechte Entscheidungen zu fällen. Es lag daher nahe, dass diesbezüglich dann auch hier der Fachanwaltstitel im Steuerrecht angestrebt wurde.

Neben dem Kernbereich des Steuerrechts war jedoch auch das Steuerstrafrecht wichtig, denn es war erkennbar, dass in der letzten Zeit immer mehr Steuerstrafverfahren gegen die Mandanten eingeleitet wurden, da diese den steuerlichen Pflichten nicht mehr nachgekommen waren. Um daher hier auch dem Mandanten als kompetenter Partner gegenüberzustehen, hatte ich diesbezüglich noch an der Fernuniverität Hagen eine Zusatzausbildung im Steuerstrafrecht absolviert.

Hier ist es natürlich auch für mich selbstverständlich, dass ich hier die entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen jährlich besuche, um auch hier auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und der Literatur zu sein.

Das Steuerstrafrecht rückt dabei immer mehr in den Mittelpunkt von Ermittlungen, gerade auch im Bereich der gewerblichen Tätigkeiten von Geschäftsführern und Gesellschaftern. Hier muss relativ zügig in die Sachbearbeitung eingestiegen werden, um bereits im Ermittlungsverfahren die richtigen Weichen zu stellen.

Es wird bei der Bearbeitung immer wieder festgestellt, dass der Mandant häufig viel zu spät sich in die Beratung begibt, so dass letztendlich "das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist". Sollte es daher tatsächlich zu einem steuerlichen Ermittlungsverfahren kommen, so sollte man sich schnellstmöglich in die anwaltliche Beratung begeben.