Rechtsanwalt Volker Hackenberg

 

Der Einstieg


Häufig wird der Gang zum Rechtsanwalt gerade deshalb als unangenehm empfunden, weil man nicht weiß, wer sich hinter dem Messingschild an der Tür eigentlich verbirgt. Deshalb - aber auch, um Ihnen meine fachliche Kompetenz näherzubringen - möchte ich mich Ihnen nun kurz vorstellen:



Lebenslauf


Während meiner Referendarzeit arbeitete ich in verschiedenen Anwaltskanzleien. Unmittelbar nach meinem 2. juristischen Staatsexamen wechselte ich zunächst in ein Angestelltenverhältnis in der Anwaltskanzlei des Rechtsanwaltes Friedrich Ecke in Oberhausen. Nach kurzer Zeit wurde ich Sozius des Kollegen Ecke. Diese Kanzlei wurde im Jahre 2013 endgültig aufgelöst. Ich führe meine Mandate natürlich weiter. Sie selbst sind durch die Auflösung der Soziietät nicht betroffen.
Im Rahmen meiner Tätigkeit war ich mit allen Bereichen der anwaltlichen Tätigkeit beschäftigt, wobei jedoch der Schwerpunkt auf dem Insolvenzrecht und dem Familienrecht lag.
Aufgrund dieser Ausrichtung erwarb ich in der Folgezeit meine beiden Fachanwaltstitel im Familienrecht und Insolvenzrecht. Da das Insolvenzrecht auch vielfach Berührungspunkte mit dem Steuerrecht hat und vielfach die Firmeninsolvenz dadurch eingeleitet wird, dass Steuerverbindlichkeiten aufgelaufen sind, die die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens herbeiführen, hatte ich mich dann noch entschlossen, den weiteren Fachanwaltstitel zum Steuerrecht zu erwerben. Der Fachanwaltstitel für Steuerrecht wurde im Jahre 2010 von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf verliehen, nachdem es nunmehr erlaubt ist drei Fachanwaltstitel zu führen.

Aus diesem Grunde bin ich nunmehr

Fachanwalt für:

- Familienrecht
- Insolvenzrecht
- Steuerrecht

Ich möchte an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass ich bemüht bin in unregelmäßigen Abständen Aufsätze zu unterschiedlichsten Themen zu veröffentlichen. Hierbei darf ich jedoch darauf hinweisen, dass aufgrund der Vielzahl der zu bearbeitenden Mandanten zwischenzeitlich die Zeit sehr knapp geworden ist, so dass ich hier nicht in der Lage bin mich hinzusetzen und eine längere Zeit an Aufsätzen zu arbeiten für Veröffentlichungen.

Ihr Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Volker Hackenberg ist seit 1989 zugelassener Rechtsanwalt in Oberhausen. Er seit Beginn seiner beruflichen Tätigkeit immer in die Bearbeitung von Insolvenzfällen involviert, so dass es dann auch eine Selbstverständlichkeit war, dass er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit auch den Fachanwaltstitel für Insolvenzrecht erwarb. Aufgrund der Bearbeitung von Insolvenzfällen stellten sich für ihn auch immer wieder spezielle Fragen im Steuerrecht, die für den Mandanten häufig von existenzieller Bedeutung waren. Um hier auch dem Mandanten die nötigen Informationen zu vermitteln, wurde die theoretische Ausbildung zum Fachanwalt für Steuerrecht abgeschlossen. Eine Führung des Titels ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht möglich, da es nach der geltenden Rechtslage nur erlaubt ist, zwei Fachanwaltstitel zu führen. Mit der Bearbeitung von Steuerfällen stellten sich dann auch immer wieder für den Mandanten die Frage nach der Bearbeitung von Steuerstrafmandaten. Diese Lücke wurde dann im Jahre 2008 geschlossen. Hier hat Herr Rechtsanwalt Volker Hackenberg dann einen Weiterbildungsstudiengang an der FernUniversität Hagen belegt und erfolgreich innerhalb kürzester Zeit abgeschlossen. Dieser Studiengang befähigt nunmehr Herrn Rechtsanwalt Volker Hackenberg auch die notwendige Kompetenz dem Mandanten bei der Bearbeitung von Steuerstraffällen näher zu bringen und dem Mandanten bei Steuerstrafverfahren in allen Bereichen zur Seite zu stehen und sachkundig zu verteidigen. Das Wohl des Mandanten liegt Herrn Rechtsanwalt Volker Hackenberg jedoch nicht nur auf diesen speziellen Gebieten am Herzen, sondern auch in den allgemeinen Rechtsgebieten, wobei herausgestellt werden sollte, dass Herr Rechtsanwalt Volker Hackenberg auch Fachanwalt für Familienrecht ist. Dieses spezielle Interesse an dem Familienrecht wurde schon kurz nach der Zulassung als Anwalt geweckt, denn das Familienrecht ist sehr lebendig und führt zu sehr interessanten Entscheidungen. Gerade in diesen schwierigen Fällen, wo schnelle Entscheidungen notwendig sind, zeigt Rechtsanwalt Volker Hackenberg seine Stärke. Die Mandanten finden hier einen Ansprechpartner der versucht vernünftige und sachgerechte Lösungen für seine Mandanten zu erstreiten, um auf Dauer zufriedene Mandanten zu gewinnen.
Neben den oben geschilderten Tätigkeiten hatte ich auch zeitweise die Referendararbeitsgemeinschaften am LG Duisburg und in Wuppertal betreut. Nach 5 Jahren hatte ich mich dann jedoch von diesem Tätigkeitsfeld verabschiedet, da ich zeitlich nicht mehr in der Lage war hier die Arbeitsgemeinschaften vorzubereiten und dann auch noch eine qualifizierte Arbeit bei der Beurteilung der geschriebenen Klausuren abzugeben. Die Tätigkeit hatte mir sehr viel spass gemacht, jedoch zum Wohle der Mandanten in Oberhausen hatte mich dann von diesem Tätigkeitsfeld verabschiedet.
Daneben beschäftige ich mich auch mit allgemeinen juristischen Problemen des Insolvenzrechts, so dass Sie von mir regelmäßige Veröffentlichungen zu Themen des Insolvenzrechts und des Steuerrechts erwarten können. Durch diese Veröffentlichungen und durch die Bearbeitung der speziellen Fragestellungen bin ich immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung, so dass gerade im Rahmen der Bearbeitung von Insolvenzfällen dem Mandanten schnelle Hilfe erteilt werden kann.
Aufgrund der Erfahrungen, dass immer mehr Mandanten sich in finanzielle Schwierigkeiten befinden und aufgrund dieser Umstände Leistungen nach SGB II (Hartz IV) beantragen müssen, wird auch in diesem Bereich möglichst jede Fortbildungsveranstaltung besucht, um hier dem Jobcenter mit entsprechenden Fachinformationen entgegentreten zu können.
Da ich gerade bei der Bearbeitung von Insolvenzfällen häufig die Berührung mit dem Leistungsbezug nach SGB - II habe, habe ich mich gerade auch in diesem Bereich weiter fortgebildet, um hier auch Mandanten die nötigen Informationen zu geben, damit dieser hier dem zuständigen Sachbearbeiter im Bereich des Leistungsbezugs entgegentreten kann.