Rechtsanwalt Volker Hackenberg

 

 

Familienrecht

 

Soweit ich mich mit dem Familienrecht beschäftige, darf ich mir zunächst den Hinweis erlauben, dass das Familienrecht sehr dynamisch ist und das diesbezüglich eine Vielzahl von Neuerungen jedes Jahr anstehen. Hier werden daher von mir aus auch eine Vielzahl von Fortbildungsveranstaltungen besucht, um auch hier den neues Stand der Rechtsprechung der Literatur zu erarbeiten.

Ein Hauptschwerpunkt der Tätigkeit im Familienrecht liegt hierbei sicherlich auf die Durchführung von Scheidungs- und Unterhaltsverfahren. Scheidungsverfahren können in Deutschland letztendlich bei der Stellung eines Scheidungsantrags nur durch einen zugelassenen Rechtsanwalt gestellt werden. Hierbei wird besondere Sorgfalt darauf gelegt, dass die Scheidungsverfahren relativ kurzfristig erledigt werden, da es für den Mandanten eine gewisse Anspannung bedeutet diese Verfahren auch vor Gericht abzuwickeln.

Ein weiterer Schwerpunkt wird meinerseits auf die Bearbeitung von Unterhaltsverfahren gelegt, denn die Titulierung von Unterhaltsansprüchen ist zur Durchsetzung der berechtigten Ansprüche dringend erforderlich. Hierbei geht es dann letztendlich nicht nur um den Trennungs- und Nachscheidungsunterhalt, sondern auch um die Durchsetzung der Kindesunterhaltsansprüche im Minderjährigen- bzw. Volljährigenbereich. Hierbei sind fundierte Kenntnisse der Materie unbedingt notwendig, um hier sachgerechte Lösungen zu erarbeiten.

Neben diesen Hauptpunkten sollte jedoch auch nicht vernachläßigt werden der Umgang zu den minderjährigen Kindern in der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Hier zeigt sich in der Praxis immer wieder, dass es bei der Durchsetzung der Umgangsrechte immer wieder Spannungen gibt, die sich auch zu Lasten der Kinder auswirken. In diesem Bereich versuche ich die Spannungen aus den entsprechenden Streitverfahren zu nehmen, damit man auf Dauer den Gang zum Gericht vermeidet und zum Wohle der Kinder handelt.

Daneben darf nicht vernachlässigt werden der Problembereich des Zugewinns, der auch eine sorgfältige Bearbeitung erfordert, um hier den optimalen Nutzen für den Mandanten zu erzielen.

Weitere Problemfelder stellen der Bereich der Gewaltschutzsachen und des Sorgerechts dar, die im Rahmen einer umfassenden anwaltlichen Beratung natürlich nicht vernachlässigt werden dürfen.

Sollten Sie gerade im Bereich des Familienrechts Rückfragen haben, so sprechen Sie mich an und vereinbaren hier mit meiner Kanzlei einen Besprechungstermin, in dem wir dann ausführlich die von Ihnen aufgeworfenen Fragen den sachgerechten Lösungen zuführen können.